1. Vertragsbedingungen
1.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und harzer-saunafass.de, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.
1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.
1.3 Die mobile Sauna wird tageweise vermietet, d. h. in der Regel von ca. 09 Uhr bis ca. 09 Uhr des nächsten Tages (ca. 24 Std.)
Andere Mietzeiträume und Uhrzeiten bedürfen einer gesonderten Absprache.
2. Abschluss des Vertrages
2.1 Die Reservierung der mobilen Sauna (Kapazität von bis zu 6 Personen) mit Equipment (holzbefeuerter Saunaofen, Aufgusskübel mit Kelle, etc.), die der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.
3. Übergabe der gemieteten Sauna/Ausführung/Gewährleistung
3.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des
Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.
3.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw.
Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich.
Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.
3.3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter
angegebenen Anzahl von Gegenständen (Equipment – z.B. Saunakübel) sowie die vollständige und korrekte Eintragung bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand der Sauna, die Anzahl der Gegenstände.
3.4 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Sauna in Besitz zu nehmen.
3.5 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
3.6 Der Mieter hat die mobile Sauna und das gemietete Equipment sauber an den Vermieter zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren, notfalls feucht
zu wischen und der Aschekasten des Ofens ist vor Übergabe zu leeren.
3.7 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den
Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.
3.8 Bei Anlieferung der mobilen Sauna durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten.
3.9 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen
schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.
3.10 Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Sachen pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters i. H. von bis zu 5000,- Euro bei Reparatur.
Bei Totalschaden beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 7500,- Euro.
Das Mietobjekt wird im funktionstüchtigen und ordnungsgemäßen, gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen und in ebensolchem, besenreinem (Asche entfernen) Zustand zurückgegeben. Für grobe Verunreinigungen/Beschädigungen (Getränkeflecke, Kaugummi, Kerzenwachs; Vandalismus, Rauch- und Brandspuren,...) wird der Mieter haftbar gemacht (i.H. von bis zu 2000,- Euro.)
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna eine
Sicherungsgebühr/ Kaution i. H. von EUR 100,00 zu verlangen. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna incl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.
4.2 Die Kaution muss in bar oder per PayPal hinterlegt werden.
4.3 Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels.
5. Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
5.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.
5.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.
5.3 Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden.
6. Folgende Dinge MÜSSEN beachtet werden:
6.1 Während des Betriebs darf der Saunaofen nicht berührt werden, wegen der
Verbrennungsgefahr. Ausnahme: Öffnen der Saunaofentür zum Befeuern/ nachheizen.
6.2 Die Saunatür darf nicht verstellt werden und muss komplett geöffnet werden können.
6.4.3 Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Saunaofen gelegt werden (Ausnahme: mitgeliefertes Holz in den Saunaofen).
6.4 Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer
Betrieb ist.
6.5 Die Sauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch Alkohol) benutzt werden.
6.6 Die Sauna darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in
waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden.
6.7 Die Sauna darf nur auf autorisierten Flächen abgestellt werden.
6.8 Kein Schweiß aufs Holz, daher Saunatuch benutzen.
6.9 Es dürfen keine Tiere in die Sauna mitgenommen werden.
6.10 Die Verwendung von SAUNA-ÖL, Cremes aller Art, in der Sauna ist untersagt!
Aufgüsse nur mit geeigneten Aromazusätzen für Saunen und nicht auf die Bänke.
6.11 bitte keine Speisen mit in die Sauna nehmen.
6.12 Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen
unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten.
6.13 Wenn Sie unter Klaustrophobie leiden, ist die Sauna ungeeignet.
6.14 Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang entfernt werden.
6.15 In der Sauna darf kein Feuer gemacht werden außer im Saunaofen.
6.16 In der Sauna darf nicht geraucht oder gedampft werden.
6.17 Die Sauna sollte textilfrei betreten werden.
6.18 Schuhe jeglicher Art müssen vor der Sauna ausgezogen werden.
6.19 Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.
6.20 Die Sauna muss immer vor Betrieb gesichert werden (Stützrad vorne und hinten, Handbremse)
6.21 Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.
6.22 Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden.
6.23 Der Ofen/ Die Sauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
6.24 Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Deo Dosen mit in die Sauna genommen werden.
6.25 Es darf kein Alkohol in der Sauna als Aufguss verwendet werden.
6.26 Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden, Explosionsgefahr.
6.27 Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden.
6.28 Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, darf nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
6.29 Seide und Polyester sind nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna wegen der großen Hitzeentwicklung.
Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter Schadensersatzpflichtig.
7. Haftung
7.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.
7.2 Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
7.3 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.
7.4 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Fasssauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
7.5 Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.
Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.
7.6 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:
Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender . . .
Das Mietobjekt wird im funktionstüchtigen und ordnungsgemäßen, gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen und in einem ebensolchem, besenreinem (Asche entfernen) Zustand zurückgegeben. Für grobe Verunreinigungen/Beschädigungen (Getränkeflecke, Kaugummi, Kerzenwachs; Vandalismus, Rauch- und Brandspuren) wird der Mieter haftbar gemacht (i.H. von bis zu 2000,- Euro/Selbstbeteiligung.)
Achten Sie darauf, dass die mobile Fass Sauna auf ebenen (geraden) Flächen feststeht und ein Wegrollen verhindert wird.